The Rocky Horror Picture Show – heute das Finanzgericht Hamburg 3. Senat, Zwischenurteil vom 19.04.2011, 3 K 6/11


Das Leben könnte so schön sein. In der besatzungsrechtlichen Ordnung der BRD gemäß Artikel 79 des sogenannten Grundgesetzes FÜR (und nicht DER) Bundesrepublik Deutschland… Aber das Selbstbestimmungrecht des Deutschen Volkes gemäß Artikel 146 wird weiterhin BRDigt.

Geltung des deutschen Verfassungs-, Verfahrens- und Steuerrechts

1. Ebenso wie es nur eine deutsche Staatsangehörigkeit gibt, besteht neben dem Staat Bundesrepublik Deutschland kein anderer deutscher Staat.

Ja, es gibt nur eine Reichsangehörigkeit und eine Staatsangehörigkeit. Nämlich die nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913 (RuStAG).

2. Durch einige Unterschriften ergibt sich noch kein Staatsvolk und mangels Staatsgebiet und darauf ausgeübter Staatsgewalt erst recht kein Staat.

Toll, daß die BRD GmbH nicht mal mehr die Urteile „im Namen des Volkes“ unterschreibt, und Gesetze schon mal gar nicht. Tolldreister, daß nun auch diverse Einführungsgesetze aufgehoben worden sind und einzelne §§ rein vorsorglich „außer Betrieb gesetzt“ wurden – wie § 15 GVG, wonach eigentlich die Gerichte Staatsgerichte sind; aber wo kein Staat, da auch keine Staatsgerichte. Insofern total logisch.

Unlogisch, daß zum Beispiel die Verfassung der Militärdiktatur „Land Nordrhein-Westfalen“ in Artikel 72 vorschreibt, daß die Urteile „im Namen des Deutschen Volkes“ zu verkünden seien; Weiterlesen