Hells Angels Rocker handelte in Notwehr – Bundesgerichtshof läßt Polizisten-Killer laufen


Hells Angels France

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Als im März 2010 ein Sondereinsatzkommando (SEK) der Polizei seine Haustür aufbrechen will, fackelt Karl-Heinz „Kalli“ B. (damals 43) nicht lange. Der Hells-Angels-Rocker feuert zweimal durch die geschlossene Tür, einer der Elite-Polizisten sackt tödlich getroffen zusammen.

Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof (BGH) sprach den Rocker jetzt vom Vorwurf des Totschlags frei. Begründung: Karl-Heinz B. habe in „Putativnotwehr“ geschossen!

Das Landgericht Koblenz hatte den Hells Angel im Februar noch zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Kalli B. hätte zumindest einen Warnschuß abgeben müssen, meinten die Richter damals.

Falsch, entschied jetzt der BGH! Das Mitglied der „Hells Angels” habe auf den hinter einer Haustüre verdeckt stehenden Polizisten in irrtümlich angenommener Notwehr geschossen. Deshalb sei ein Warnschuß nicht nötig gewesen.

„Hells Angel“ Karl-Heinz „Kalli“ B. im März 2010 nach der Haftvorführung. Anderthalb Jahre später wurde der Rocker vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen

„Hells Angel“ Karl-Heinz „Kalli“ B. im März 2010 nach der Haftvorführung. Anderthalb Jahre später wurde der Rocker vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen

Dem Landgericht Koblenz zufolge hatte ein Sondereinsatzkommando der Polizei am Tattag versucht, die Haustür des Rockers aufzubrechen. Der Mann sei aber nach entsprechenden Morddrohungen davon ausgegangen, dass es sich um Mitglieder der konkurrierenden Gruppe „Bandidos” handelte, die ihn und seine Verlobte töten wollten. Weiterlesen