Im Juli 1945 erklärte Großadmiral Karl Dönitz in seiner Gefangenschaft in Bad Mondorf diesen Wortlaut:
Der Kommandant des Lagers, in dem ich mich als Kriegsgefangener befinde, verlas am 7. Juli [1945] eine aus drei Paragraphen bestehende Anordnung, die in § 2 u.a. die Festlegung enthielt, der Deutsche Staat habe aufgehört zu bestehen. Der Satz wurde auf meine Einwendung nachträglich dahin berichtigt, daß es heißen sollte, die Deutsche Regierung habe aufgehört zu bestehen. Um Mißverstännisse über meinen Standpunkt vorzubeugen, treffe ich folgende Klarstellung. Weiterlesen